Unsere Spielregeln (Schulsatzung, AGB’s)

  • Unser Musikstudio stellt sich die Aufgabe, Kinder in deren Entwicklung zu fördern, sowie musikbegeisterte Menschen wirkungsvoll dabei zu unterstützen, Musikalität zu entwickeln und/oder ein Musikinstrument leicht, schnell und mit viel Freude spielen zu lernen. 


  • Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen (bei uns Bayern) gilt auch für unser Musikstudio. Die Ferien und Feiertage sind unterrichtsfrei.
  • Alle Kosten und Gebühren werden ausnahmslos per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Hintergrund: Wenn alle Teilnehmer die Unterrichtsgebühr monatlich bei uns selber bezahlen würden, wäre die Zahlungsabwicklung bei der Größe des Musikstudios umständlich und zeitraubend und würde so die Gebühr nur unnötig für Sie erhöhen.
  • Die jeweilige schriftliche Ankündigung der Abbuchung und des Betrages nach dem SEPA Lastschriftverfahren entfällt, da der Zeitpunkt (immer um den 15. eines Monats für den laufenden Monat) und Betrag der Abbuchung bekannt sind.
  • Weitere Kosten: Es entstehen einmal im Jahr zusätzliche Kosten je Teilnehmer für Kopien, die wir an die GEMA abführen müssen. Diese werden gesondert per Lastschriftverfahren abgebucht. Es wird individuell bei der Anmeldung geklärt, bei welchen Schülern das zutreffend ist.
  • Unser Musikstudio kann nur dann erfolgreich arbeiten, wenn in ihr eine gute Gemeinschaft und Anstandsregeln bestehen. Sehr grobe Verstöße können das Musikstudio berechtigen, einen Schüler vom weiteren Unterricht auszuschließen. Wir glauben jedoch, dass wir wie in der Vergangenheit nicht zu einer solchen Maßnahme gezwungen sein werden.
  • Zum Nutzen der Kinder wünschen wir uns einen guten Kontakt mit den Eltern. Fragen, Vorschläge und kritische Anmerkungen sind uns darum stets willkommen. Wichtige Informationen werden generell per Mail verteilt oder per Mail als Newsletter versandt. Schauen Sie deshalb regelmäßig nach und/oder teilen Sie uns eine gültige Mailadresse mit.
  • Generell wird von Schülern abgesagter oder verpasster Unterricht nicht nachgeholt oder erstattet. Unterrichtsausfall zulasten der Lehrkraft oder der Musikschule werden nachgeholt oder erstattet.
  • Ausnahme: Auch ein Musiklehrer kann krank werden oder aus anderen Gründen ausfallen. Natürlich versuchen wir das zu vermeiden. Ein Ausfall pro Schuljahr kann aber muss der Unterricht nicht nachgeholt oder erstattet werden. Fällt der Lehrer länger aus, organisieren wir einen adäquaten Ersatzlehrer oder erstatten die anteiligen Gebühren zurück. In der Regel jedoch bemühen wir uns den Unterricht nachzuholen.
  • Der Unterrichtsvertrag bezieht sich auf den Unterricht selbst und nicht auf einen bestimmte Unterrichtszeiten und/oder Lehrkraft. Diese können auch mal wechseln. In der Regel versuchen wir dies allerdings zu vermeiden.
  • Kursgebühren können von Zeit zu Zeit angepasst und erhöht werden. Dies gilt mit der Anmeldung als akzeptiert. In der Regel geschieht dies zum neuen Kalenderjahr und maximal einmal im Jahr.
  • Kündigungen oder Abmeldungen können zum Vertragsende mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen gekündigt werden. Nach einmaliger Vertragsverlängerung um dieselbe Laufzeit, kann jederzeit mit Vorlauf von 4 Wochen gekündigt werden. Ein zeitweises Aussetzen des Vertrages ist in Härtefällen in Absprache mit Zustimmung der Musikschulleitung möglich.

Datenschutz:

  • Wir geben Ihre Daten ohne Ihre Einwilligung nicht an Dritte weiter und sie werden ausschließlich von uns verarbeitet. Mit Ihrer Anmeldung in der Musikschule willigen Sie ein, dass wir Ihnen per Mail Newsletter schicken dürfen und gemachte Fotos im Unterricht oder auf Schulkonzerten auf unserer Internetseite verwenden dürfen. Natürlich können sie dies jederzeit schriftlich widerrufen, allerdings nicht rückwirkend.